Alle Angaben in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung. Für Entscheidungen über Leistungen oder Ansprüche gelten allein die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen. Im Zweifel haben immer die Bedingungen Vorrang.
Nicht jedes Arbeitsverhältnis besteht bis zum Ende der Leasinglaufzeit. Endet ein Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Leasinglaufzeit – etwa durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag –, schafft die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV) eine verlässliche Grundlage für den weiteren Umgang mit dem Dienstrad.
Je nach Situation stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, sodass das Leasing flexibel an die veränderte Situation angepasst werden kann.
So entsteht dem Arbeitgeber beim Ausscheiden aus dem Unternehmen kein zusätzlicher finanzieller Aufwand durch verbleibende Leasingraten.
Mögliche Lösungen im Überblick
Eine Rückgabe des Dienstrads ist dabei nicht zwingend erforderlich.
Folgende Optionen kommen in Betracht:
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Vertragsübernahme durch den Mitarbeiter (Vorzeitige Ablöse des Dienstrads)
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Mitarbeiter den Leasingvertrag vorzeitig ablösen und das Dienstrad in sein Eigentum übernehmen.Weitere Informationen finden Sie hier: Vorzeitige Ablöse des Leasingrads
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Umschreibung auf einen neuen Arbeitgeber
Bei einem Arbeitgeberwechsel kann eine Umschreibung des Leasingvertrags geprüft werden.Weitere Informationen finden Sie hier: Umschreibung (Alternative zur Ablöse)
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Umschreibung auf einen neuen Arbeitnehmer
Es besteht die Möglichkeit, den bestehenden Leasingvertrag auf einen anderen Mitarbeiter zu übertragen.Weitere Informationen finden Sie hier: Umschreibung (Alternative zur Ablöse)
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Dienstrad-Rückgabe über die AGAV
Ist eine Übernahme oder Umschreibung nicht gewünscht oder möglich, erfolgt die Rückgabe des Dienstrads und der Leasingvertrag wird beendet.Weitere Informationen finden Sie hier: So melden Arbeitgeber einen Versicherungsfall
Das Wichtigste auf einen Blick
- Kündigungen und Aufhebungsverträge sind versicherte Gefahren der AGAV
- Pro Mitarbeiter sind bis zu zwei Räder versichert
- Das Dienstrad kann vorzeitig zurückgegeben werden
- Der Leasingvertrag wird nach erfolgreicher Radrückgabe vorzeitig beendet
- Die Meldung des Versicherungsfalls muss vor Austritt aus dem Unternehmen erfolgen. Im Falle einer fristlosen Kündigung innerhalb von 14 Tagen
- Die Rückgabe erfolgt über einen Bikeleasing-Partnerhändler
- Vor einer Radrückgabe können alternativ eine Vertragsübernahme oder eine Umschreibung geprüft werden
Welche Leistung erbringt die Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV)?
Im Versicherungsfall organisieren wir die vorzeitige Rückgabe des Dienstrads. Damit kann der Leasingvertrag vorzeitig beendet werden – ohne dass weitere Leasingraten anfallen oder sonstige Verpflichtungen aus dem Leasingverhältnis bestehen bleiben.
Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung, gemeinsam mit dem zuständigen Partnerhändler:
Wir prüfen den Versicherungsfall.
Wir erstellen die Rücknahmebestätigung und versenden diese per Email.
Wir übernehmen die Abholung bei dem Bikeleasing-Partnerhändler (nachdem uns die Rücknahmebestätigung von dem Partnerhändler über das Bikeleasing-Portal übermittelt wurde).
Die Vereinbarung eines Termins zur Rückgabe des Dienstrads muss eigenständig erfolgen.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
Für eine reibungslose Abwicklung sind eine fristgerechte Meldung sowie die Einreichung geeigneter Nachweise im Bikeleasing-Portal erforderlich.
Meldefristen:
Die Meldung des Versicherungsfalls erfolgt über das Bikeleasing-Portal und sollte vor dem Austritt des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen erfolgen.
Bei fristlosen Kündigungen muss die Meldung des Versicherungsfalls innerhalb von 14 Tagen nach Ausspruch der Kündigung erfolgen.
Nachweise:
Für die Prüfung werden insbesondere folgende Unterlagen benötigt:
- Kündigungsschreiben oder Kündigungsbestätigung,
- beidseitig unterschriebener Aufhebungsvertrag,
- ggf. weitere Unterlagen zur Prüfung des Einzelfalls.
Nach positiver Prüfung wird die Rückgabe des Dienstrads organisiert. Erst mit bestätigter Radrückgabe kann der Leasingvertrag vorzeitig beendet werden.
Einschränkungen des Versicherungsschutzes
Auch wenn Kündigungen und Aufhebungsverträge grundsätzlich versicherte Fälle der AGAV sind, gibt es bestimmte Ausnahmen.
In folgenden Fällen besteht kein Anspruch auf Leistungen aus der AGAV:
- Im Falle der Liquidation oder der Insolvenz des Arbeitgebers ab Beantragung.
- In Fällen von Aufhebungsverträgen und arbeitgeberseitigen Kündigungen bei Unternehmen, für die ein Sozialplan besteht, vereinbart wird oder wurde.
Diese Fälle fallen nicht unter den vorgesehenen Leistungsumfang, da die AGAV auf die Absicherung einzelner, unvorhergesehener Mitarbeiterausfälle ausgerichtet ist.
Weitere Informationen zu ausgeschlossenen Mitarbeitergruppen finden Sie im folgenden Artikel: Arbeitgeber-Ausfallversicherung: Sicherheit, wenn Mitarbeiter ausfallen unter dem Abschnitt Für welche Mitarbeiter greift die (AGAV) nicht?.
So läuft die Rückgabe des Dienstrads ab
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Versicherungsfall melden
Die Kündigung oder der Aufhebungsvertrag wird über das Bikeleasing-Portal Bikeleasing-Portal gemeldet. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie alle erforderlichen Angaben finden Sie im folgenden Artikel: So melden Arbeitgeber einen Versicherungsfall
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Rücknahmebestätigung erhalten
Nach Eingang der Meldung und positiver Prüfung erstellt und übersendet der Bikeleasing-Service die Rücknahmebestätigung an den Dienstrad-Nutzer und Bikeleasing-Partnerhändler. Der Arbeitgeber wird ebenfalls per E-Mail über die Radrückgabe in Kenntnis gesetzt.
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Termin mit dem Partnerhändler vereinbaren
Nach Erhalt der Rücknahmebestätigung kann ein Termin mit dem zuständigen Bikeleasing-Partnerhändler vereinbart werden.
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Dienstrad zurückgeben
Das Dienstrad muss zum vereinbarten Termin in einem ordnungsgemäßen, vollständigen und verkehrssicheren Zustand (inkl. mit geleastem Zubehör) beim Bikeleasing-Partnerhändler abgegeben werden.
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Abschluss der Rückgabe
Der Bikeleasing-Partnerhändler bestätigt die Radrückgabe gegenüber dem Bikeleasing-Service und übermittelt einen Scan der unterschriebenen Rücknahmebestätigung über das Bikeleasing-Portal.
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Beendigung des Vertrages
Anschließend wird der Versicherungsfall reguliert und der Leasingvertrag beendet. Der Arbeitgeber erhält eine Information über das vorzeitige Vertragsende.
Das betroffene Dienstrad wurde über den Onlinehandel bezogen?
Dann unterscheidet sich der Radrückgabeprozess.
In diesem Fall erfolgt die Radrückgabe nicht über einen Partnerhändler vor Ort. Stattdessen wird das Dienstrad nach Eingang der Meldung und positiver Prüfung direkt beim Dienstrad-Nutzer abgeholt. Voraussetzung hierfür ist das unterschriebene Rücknahmeformular.
Bitte beachten Sie: Die Abholung kann erst veranlasst werden, wenn das beigefügte Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Nutzer an den Bikeleasing-Service zurückgesendet wurde. Ohne dieses Formular ist keine Abholung möglich.
Für die Abholung wird ein geeigneter Fahrradkarton benötigt. Ist dieser nicht mehr vorhanden, kann er eigenständig organisiert werden – beispielsweise online oder über einen Bikeleasing-Partnerhändler. Die hierfür entstehenden Kosten werden nicht übernommen.
FAQ / Zusätzliche Hinweise
Muss das Dienstrad zurückgegeben werden?
Ja. Die Radrückgabe wird für die Beendigung des Leasingvertrages vorausgesetzt. Alternativ kann vor einer Radrückgabe eine vorzeitige Ablöse oder eine Umschreibung geprüft werden.
Wer meldet den Versicherungsfall?
Die Meldung erfolgt durch den Arbeitgeber über das Bikeleasing-Portal.
Weitere Informationen finden Sie hier: So melden Arbeitgeber einen Versicherungsfall
Welche Frist gilt für die Meldung?
Die Meldung des Versicherungsfalls muss vor Austritt aus dem Unternehmen erfolgen. Im Falle einer fristlosen Kündigung innerhalb von 14 Tagen.
Kann das Dienstrad bei jedem Händler zurückgegeben werden?
Die Radrückgabe erfolgt über einen Bikeleasing-Partnerhändler.
Was passiert mit dem Leasingvertrag?
Nach erfolgreicher Radrückgabe wird der Leasingvertrag vorzeitig beendet.
Wo finde ich den vollständigen Leistungskatalog?
Versicherung für Arbeitgeber