Alle Angaben in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung. Für Entscheidungen über Leistungen oder Ansprüche gelten allein die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen. Im Zweifel haben immer die Bedingungen Vorrang.
Kann ein Mitarbeiter aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft nicht mehr arbeiten, bietet die Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV) eine eindeutige Lösung für das bestehende Dienstrad-Leasing.
Im Unterschied zur Langzeiterkrankung steht hier nicht die Erstattung von Leasingraten im Vordergrund. Stattdessen beendet die vorzeitige Rückgabe des Dienstrads das Leasingverhältnis. So entsteht eine klare und abschließende Regelung für alle Beteiligten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die volle Erwerbsunfähigkeit/Dienstunfähigkeit ist eine versicherte Gefahr der AGAV.
- Pro Mitarbeiter sind bis zu zwei Räder versichert.
- Der Nutzer gibt das Dienstrad vorzeitig zurück.
- Der Leasingvertrag endet nach erfolgreicher Radrückgabe vorzeitig.
- Voraussetzung ist ein entsprechender Nachweis über die volle Erwerbs- oder Dienstunfähigkeit.
- Die Meldung erfolgt durch den Arbeitgeber über das Bikeleasing-Portal.
Welche Leistung erbringt die AGAV?
Im Versicherungsfall Erwerbsunfähigkeit/Dienstunfähigkeit übernimmt die AGAV die vorzeitige Rücknahme des Dienstrads.
Nach erfolgreicher Rückgabe endet der Leasingvertrag. Weitere Verpflichtungen aus dem Leasingverhältnis bestehen nicht.
Die weitere Abwicklung erfolgt über den Bikeleasing-Service in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Partnerhändler.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
Damit die Leistung der AGAV in Anspruch genommen werden kann, ist eine rechtzeitige Meldung sowie die Einreichung entsprechender Nachweise erforderlich.
Die Meldung des Versicherungsfalls muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen, sobald die Erwerbs- oder Dienstunfähigkeit festgestellt wurde.
Für die Prüfung sind Nachweise erforderlich, die die volle Erwerbs- oder Dienstunfähigkeit eindeutig belegen.
Dazu zählen insbesondere:
- Rentenbescheid zur vollen Erwerbsunfähigkeit,
- Bescheid zur vollen Dienstunfähigkeit,
- ggf. weitere Unterlagen zur Prüfung des Einzelfalls.
Im weiteren Verlauf ist die Rückgabe des Dienstrads zu veranlassen. Auch die Rückgabe des Dienstrads sollte nach Erhalt der Rücknahmebestätigung zeitnah organisiert und mit dem zuständigen Partnerhändler abgestimmt werden.
Wichtig dabei: Die vorzeitige Beendigung des Leasingvertrags ist erst nach bestätigter Rückgabe des Dienstrads möglich.
So läuft die Rückgabe des Dienstrads ab
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Versicherungsfall melden
Die volle Erwerbsunfähigkeit/Dienstunfähigkeit wird über das Bikeleasing-Portal gemeldet.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie alle erforderlichen Angaben finden Sie im folgenden Artikel: So melden Arbeitgeber einen Versicherungsfall
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Rücknahmebestätigung erhalten
Nach Eingang der Meldung und positiver Prüfung erstellt und übersendet der Bikeleasing-Service die Rücknahmebestätigung an den Dienstrad-Nutzer und Partnerhändler. Der Arbeitgeber wird ebenfalls per E-Mail über die Radrückgabe in Kenntnis gesetzt.
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Termin mit dem Partnerhändler vereinbaren
Nach Erhalt der Rücknahmebestätigung kann ein Termin mit dem zuständigen Bikeleasing-Partnerhändler vereinbart werden.
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Dienstrad zurückgeben
Das Dienstrad muss zum vereinbarten Termin in einem ordnungsgemäßen, vollständigen und verkehrssicheren Zustand (inkl. mit geleastem Zubehör) beim Partnerhändler abgegeben werden.
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Abschluss der Radrückgabe
Der Partnerhändler bestätigt die Radrückgabe gegenüber dem Bikeleasing-Service und übermittelt einen Scan der unterschriebenen Rücknahmebestätigung über das Bikeleasing-Portal.
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Beendigung des Vertrages
Anschließend reguliert der Bikeleasing-Service den Versicherungsfall und beendet den Leasingvertrag. Der Arbeitgeber erhält eine Nachricht über das vorzeitige Vertragsende.
Das betroffene Dienstrad wurde über den Onlinehandel bezogen?
Dann unterscheidet sich der Radrückgabeprozess.
In diesem Fall erfolgt die Radrückgabe nicht über einen Partnerhändler vor Ort. Stattdessen wird das Dienstrad nach Eingang der Meldung und positiver Prüfung direkt beim Nutzer abgeholt. Voraussetzung hierfür ist das unterschriebene Rücknahmeformular.
Bitte beachten Sie: Die Abholung kann erst veranlasst werden, wenn das beigefügte Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Nutzer an den Bikeleasing-Service zurückgesendet wurde. Ohne dieses Formular ist keine Abholung möglich.
Für die Abholung wird ein geeigneter Fahrradkarton benötigt. Ist dieser nicht mehr vorhanden, kann er eigenständig organisiert werden – beispielsweise online oder über einen Partnerhändler. Der Bikeleasing-Service übernimmt die hierfür entstehenden Kosten nicht.
FAQ / Zusätzliche Hinweise
Wo liegt der Unterschied zur Langzeiterkrankung?
Bei einer Langzeiterkrankung erstattet die AGAV die Leasingraten und das Dienstrad verbleibt beim Mitarbeiter.
Bei einer Erwerbsunfähigkeit/Dienstunfähigkeit gibt der Nutzer das Dienstrad zurück und der Leasingvertrag endet vorzeitig.
Muss das Dienstrad zurückgegeben werden?
Ja. Die Leistung der AGAV besteht in diesem Versicherungsfall in der vorzeitigen Rücknahme des Dienstrads.
Wer meldet den Versicherungsfall?
Die Meldung erfolgt durch den Arbeitgeber über das Bikeleasing-Portal.
Weitere Informationen finden Sie hier: So melden Arbeitgeber einen Versicherungsfall
Welche Nachweise werden benötigt?
Es wird der Nachweis über die festgestellte volle Erwerbs- oder Dienstunfähigkeit benötigt.
Was passiert mit dem Leasingvertrag?
Nach erfolgreicher Rückgabe des Dienstrads endet der Leasingvertrag vorzeitig.
Kann das Dienstrad bei einer Erwerbsunfähigkeit behalten werden?
Im Versicherungsfall erfolgt die Rückgabe des Dienstrads und der Leasingvertrag wird vorzeitig beendet. Alternativ kann – je nach vertraglicher Regelung – eine vorzeitige Ablöse sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer erfolgen. In diesem Fall geht das Dienstrad in das jeweilige Eigentum über.
Wo finde ich den vollständigen Leistungskatalog?
Versicherung für Arbeitgeber