Alle Angaben in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung. Für Entscheidungen über Leistungen oder Ansprüche gelten allein die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen. Im Zweifel haben immer die Bedingungen Vorrang.
Der Tod eines Mitarbeiters ist für Angehörige und Arbeitgeber eine belastende Situation. In dieser Zeit stehen andere Dinge im Vordergrund als organisatorische Fragen rund um das Dienstrad-Leasing.
Damit Arbeitgeber in dieser Situation entlastet werden, leistet die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV) auch im Todesfall. Sie ermöglicht die vorzeitige Rückgabe des Dienstrads und die Beendigung des Leasingvertrags.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Todesfall des Dienstrad-Nutzers ist eine versicherte Gefahr der AGAV.
- Pro Mitarbeiter sind bis zu zwei Räder versichert.
- Das Dienstrad kann vorzeitig zurückgegeben werden.
- Der Leasingvertrag wird nach erfolgreicher Radrückgabe vorzeitig beendet.
- Der Arbeitgeber muss den Todesfall nach Kenntnisnahme unverzüglich melden.
- Die Sterbeurkunde ist als Nachweis erforderlich und kann bei Bedarf nachgereicht werden.
Welche Leistung erbringt die AGAV?
Verstirbt ein Mitarbeiter während der Leasinglaufzeit, übernimmt die AGAV die vorzeitige Rücknahme des Dienstrads.
Nach erfolgreicher Radrückgabe wird der Leasingvertrag vorzeitig beendet. Die weitere Abwicklung erfolgt über Bikeleasing und den zuständigen Bikeleasing-Partnerhändler.
Dadurch müssen Arbeitgeber die verbleibenden Leasingraten nicht weiter tragen.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
Damit die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung leisten kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
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Todesfall unverzüglich melden
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Todesfall nach Kenntnisnahme unverzüglich über das Bikeleasing-Portal zu melden. Eine frühzeitige Meldung ermöglicht eine schnelle Bearbeitung und die zeitnahe Einleitung der Radrückgabe.Weitere Informationen finden Sie hier: So melden Arbeitgeber einen Versicherungsfall
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Sterbeurkunde einreichen
Für die Bearbeitung wird die Sterbeurkunde benötigt.
Ist diese zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht vorhanden, kann der Versicherungsfall dennoch zunächst mit einem leeren Dokument gemeldet werden. Die Sterbeurkunde kann im weiteren Verlauf nachgereicht werden.
Nach Erhalt der Rücknahmebestätigung ist die Rückgabe des Dienstrads zu veranlassen.
Wichtig dabei: Die vorzeitige Beendigung des Leasingvertrags ist erst nach bestätigter Rückgabe des Dienstrads möglich.
So läuft die Rückgabe des Dienstrads ab
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Versicherungsfall melden
Der Todesfall wird vom Arbeitgeber über das Bikeleasing-Portal gemeldet.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie alle erforderlichen Angaben finden Sie im folgenden Artikel: So melden Arbeitgeber einen Versicherungsfall
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Rücknahmebestätigung erhalten
Nach Eingang der Meldung und positiver Prüfung übersendet Bikeleasing die Rücknahmebestätigung an den Arbeitgeber und den Bikeleasing-Partnerhändler. Soll die Radrückgabe durch die Hinterbliebenen erfolgen, ist die Rücknahmebestätigung durch den Arbeitgeber entsprechend weiterzuleiten.
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Termin mit dem Bikeleasing-Partnerhändler vereinbaren
Nach Erhalt der Rücknahmebestätigung kann ein Termin mit einem Bikeleasing-Partnerhändler vereinbart werden.
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Dienstrad zurückgeben
Das Dienstrad muss zum vereinbarten Termin in einem ordnungsgemäßen und vollständigen Zustand (inkl. mit geleastem Zubehör) beim Bikeleasing-Partnerhändler abgegeben werden.
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Abschluss der Radrückgabe
Der Bikeleasing-Partnerhändler bestätigt die Radrückgabe gegenüber Bikeleasing und übermittelt einen Scan der unterschriebenen Rücknahmebestätigung über das Bikeleasing-Portal.
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Beendigung des Vertrages
Anschließend wird der Versicherungsfall reguliert und der Leasingvertrag beendet. Der Arbeitgeber erhält eine Information über das vorzeitige Vertragsende.
Das betroffene Dienstrad wurde über den Onlinehandel bezogen?
Dann unterscheidet sich der Radrückgabeprozess.
In diesem Fall erfolgt die Radrückgabe nicht über einen Bikeleasing-Partnerhändler vor Ort. Stattdessen wird das Dienstrad nach Eingang der Meldung und positiver Prüfung direkt bei dem Arbeitgeber oder den Hinterbliebenen abgeholt. Voraussetzung hierfür ist das unterschriebene Rücknahmeformular.
Bitte beachten Sie: Die Abholung kann erst veranlasst werden, wenn das beigefügte Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben an Bikeleasing zurückgesendet wurde. Ohne dieses Formular ist keine Abholung möglich.
Für die Abholung wird ein geeigneter Fahrradkarton benötigt. Ist dieser nicht mehr vorhanden, kann er eigenständig organisiert werden – beispielsweise online oder über einen Bikeleasing-Partnerhändler. Die hierfür entstehenden Kosten werden nicht übernommen.
FAQ / Zusätzliche Hinweise
Muss die Sterbeurkunde bereits bei der Meldung vorliegen?
Nein. Die Meldung sollte nach Kenntnisnahme unverzüglich erfolgen, auch wenn die Sterbeurkunde noch nicht vorliegt. Der Nachweis kann später nachgereicht werden.
Wer kann das Dienstrad zurückgeben?
Die Radrückgabe kann durch den Arbeitgeber oder durch die Hinterbliebenen erfolgen.
Was passiert mit dem Leasingvertrag?
Nach erfolgreicher Radrückgabe des Dienstrads wird der Leasingvertrag vorzeitig beendet.
Muss das komplette Zubehör zurückgegeben werden?
Ja. Mit geleastes Zubehör muss gemeinsam mit dem Dienstrad zurückgegeben werden.
Das Dienstrad wurde über einen Onlinehändler bezogen. Gilt derselbe Rückgabeprozess?
Nein. In diesen Fällen kann der Radrückgabeprozess abweichen. Näheres dazu unter: Das betroffene Dienstrad wurde über den Onlinehandel bezogen?
Wo finde ich den vollständigen Leistungskatalog?
Versicherung für Arbeitgeber