Alle Angaben in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung. Für Entscheidungen über Leistungen oder Ansprüche gelten allein die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen. Im Zweifel haben immer die Bedingungen Vorrang.
Wenn Mitarbeiter in Elternzeit oder Mutterschutz gehen, verändert sich die Vergütungssituation – und damit auch die Grundlage für das Dienstrad-Leasing. Da eine Entgeltumwandlung in dieser Zeit in der Regel nicht möglich ist, bietet die Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV) passende Lösungen, um das Leasing flexibel an die neue Situation anzupassen.
Für den Versicherungsfall stehen zwei Optionen zur Verfügung:
Option 1: Erstattung der Leasingraten
Soll das Dienstrad weiterhin genutzt werden, lässt sich der Leasingvertrag unverändert fortführen. Die AGAV erstattet in diesem Fall die vereinbarten Leasingraten entsprechend der vertraglichen Versicherungsbedingungen.
Das Dienstrad verbleibt beim Mitarbeiter und kann auch während der Elternzeit oder des Mutterschutzes weiterhin genutzt werden.
Zu beachten ist:
- Die Erstattung erfolgt für die Dauer der Elternzeit bzw. des Mutterschutzes,
- sie ist auf maximal 18 Monate begrenzt,
- der Leasingvertrag läuft unverändert weiter,
- nach Ablauf der 18 Monate ist der Vertrag regulär fortzuführen.
Der Versicherungsfall bleibt demnach bis zum angegebenen Ende der Elternzeit oder bis zum Ablauf des Anspruchs (max. 18 Monate) offen. Falls die Tätigkeit vorzeitig wieder aufgenommen wird, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung.
Option 2: Vorzeitige Rückgabe des Dienstrads
Wird das Dienstrad während der Elternzeit oder des Mutterschutzes nicht mehr benötigt, besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Radrückgabe.
Nach erfolgreicher Radrückgabe endet der Leasingvertrag vorzeitig. Die weitere Abwicklung erfolgt über den Bikeleasing-Service in Zusammenarbeit mit dem Partnerhändler.
Wichtig ist dabei: Die Radrückgabe muss vor Beginn der Elternzeit oder des Mutterschutzes organisiert werden. Erst nach erfolgter Radrückgabe kann der Leasingvertrag vorzeitig beendet werden.
So meldet der Arbeitgeber den Versicherungsfall
Die Meldung wird über das Bikeleasing-Portal eingereicht. Eine vollständige und rechtzeitige Übermittlung stellt sicher, dass die gewählte Option reibungslos umgesetzt werden kann.
Für die Prüfung des Versicherungsfalls werden – je nach Situation – folgende Unterlagen benötigt:
- Nachweis über den Beginn des Mutterschutzes, den voraussichtlichen Entbindungstermin oder Schwangerschaftsattest,
- Antrag oder Bescheinigung zur Elternzeit,
- ggf. weitere Unterlagen zur Prüfung des Einzelfalls.
Nach Eingang der Meldung wird der Versicherungsfall geprüft und die gewählte Option entsprechend umgesetzt.
Der Bikeleasing-Service veranlasst die Regulierung, je nach gewählter Option, beim Versicherer.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: So melden Arbeitgeber einen Versicherungsfall
So läuft die Rückgabe des Dienstrads ab
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Versicherungsfall melden
Die Meldung erfolgt über das Bikeleasing-Portal vor Beginn der Elternzeit oder des Mutterschutzes durch den Arbeitgeber. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie alle erforderlichen Angaben finden Sie im folgenden So melden Arbeitgeber einen Versicherungsfall.
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Rücknahmebestätigung erhalten
Nach Eingang der Meldung und positiver Prüfung übersendet der Bikeleasing-Service die Rücknahmebestätigung an den Dienstrad-Nutzer und Partnerhändler. Der Bikeleasing-Service informiert den Arbeitgeber ebenfalls per E-Mail über die Radrückgabe.
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Termin mit dem Partnerhändler vereinbaren
Nach Erhalt der Rücknahmebestätigung kann ein Termin mit dem zuständigen Bikeleasing-Partnerhändler vereinbart werden.
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Dienstrad zurückgeben
Das Dienstrad muss zum vereinbarten Termin in einem ordnungsgemäßen, vollständigen und verkehrssicheren Zustand (inkl. mit geleastem Zubehör) beim Partnerhändler abgegeben werden.
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Abschluss der Rückgabe
Der Partnerhändler bestätigt die Radrückgabe gegenüber dem Bikeleasing-Service und übermittelt einen Scan der unterschriebenen Rücknahmebestätigung über das Bikeleasing-Portal.
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Beendigung des Vertrages
Anschließend wird der Versicherungsfall reguliert und der Leasingvertrag beendet. Der Arbeitgeber erhält eine Information über das vorzeitige Vertragsende.
Das betroffene Dienstrad wurde über den Onlinehandel bezogen?
Dann unterscheidet sich der Radrückgabeprozess.
In diesem Fall erfolgt die Radrückgabe nicht über einen Partnerhändler vor Ort. Stattdessen wird das Dienstrad nach Eingang der Meldung und positiver Prüfung direkt beim Nutzer abgeholt. Voraussetzung hierfür ist das unterschriebene Rücknahmeformular.
Bitte beachten Sie: Die Abholung kann erst veranlasst werden, wenn das beigefügte Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Nutzer an den Bikeleasing-Service zurückgesendet wurde. Ohne dieses Formular ist keine Abholung möglich.
Für die Abholung wird ein geeigneter Fahrradkarton benötigt. Ist dieser nicht mehr vorhanden, kann er eigenständig organisiert werden – beispielsweise online oder über einen Partnerhändler. Bikeleasing übernimmt die hierfür entstehenden Kosten nicht.
FAQ / Zusätzliche Hinweise
Wer meldet den Versicherungsfall?
Die Meldung erfolgt durch den Arbeitgeber über das Bikeleasing-Portal.
Weitere Informationen finden Sie hier: So melden Arbeitgeber einen Versicherungsfall
Kann das Dienstrad während der Elternzeit weiter genutzt werden?
Ja. Wird die Elternzeit-Ratenerstattung gewählt, verbleibt das Dienstrad beim Mitarbeiter und kann weiterhin genutzt werden.
Wie lange werden Leasingraten erstattet?
Die Erstattung ist auf maximal 18 Monate begrenzt.
Kann die gewählte Option später geändert werden?
Nein, die Entscheidung zwischen Elternzeit-Radrückgabe oder Elternzeit-Ratenerstattung ist einmalig und wird im Rahmen der Schadenmeldung getroffen. Bitte prüfen Sie vor der Meldung sorgfältig, welche Variante für Ihre Situation passend ist.
Was passiert, wenn die Elternzeit länger als 18 Monate dauert?
Nach Ablauf der maximalen Erstattungsdauer von 18 Monaten muss der Leasingvertrag regulär weitergeführt werden.
Was passiert, wenn die Meldung zu spät erfolgt?
Die Meldung muss vor Beginn des Mutterschutzes bzw. vor Antritt der Elternzeit erfolgen. Erfolgt die Meldung verspätet, kann dies Auswirkungen auf den Leistungsanspruch haben.
Was ist, wenn ein Mitarbeiter ab Geburt des Kindes Elternzeit beantragt?
Sollte Elternzeit ab Geburt des Kindes beantragt werden, hat die Meldung des Versicherungsfalls innerhalb von 30 Tagen nach Antritt zu erfolgen.
Sind Elternzeiten aufgrund von Pflegekindern mitversichert?
Ja. Bitte beachten Sie, auch hier die Elternzeit innerhalb der ersten 30 Tage nach Antritt zu melden.
Wo finde ich den vollständigen Leistungskatalog?
Versicherung für Arbeitgeber