Die Vertragslaufzeit legt fest, wie lange ein Dienstrad geleast wird. Sie ist ein zentraler Bestandteil des Leasingvertrags und beeinflusst die monatlichen Raten sowie die Optionen am Ende der Laufzeit. Dieser Artikel erklärt die verfügbaren Laufzeiten und wichtige Punkte, die Du beachten musst.
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Standard-Laufzeit
- 36 Monate (3 Jahre)
Eine Verkürzung oder Verlängerung der Laufzeit ist nicht möglich.
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Start der Vertragslaufzeit
- Der Einzelleasingvertrag beginnt immer am 01. des Folgemonats nach der Radübernahme.
- Beispiel: Abholung am 19.01. → Vertragsbeginn am 01.02.
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Ende der Vertragslaufzeit
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit hast Du in der Regel drei Optionen:
- Übernahme des Rads (Kauf zum Übernahmepreis ) Ich möchte mein Dienstrad übernehmen
- Rückgabe des Rads an einen Bikeleasing-Partnerhändler Ich möchte mein Dienstrad zum Leasingende zurückgeben
- Anschlussleasing über weitere 24 Monate (wenn der Arbeitgeber dies erlaubt) Anschlussleasing
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FAQ/zusätzliche Hinweise
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Kann ich die Leasinglaufzeit ändern?
- Nein, die Leasinglaufzeit ist vertraglich festgelegt und kann nicht angepasst werden.
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Gibt es andere Laufzeiten als 36 Monate?
- Nein, nur diese Laufzeit ist möglich.
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Was passiert, wenn ich das Rad nach Ablauf der Leasinglaufzeit nicht zurückgebe?
- In diesem Fall wird eine monatliche Nutzungsentschädigung berechnet, bis der Verbleib des Rads geklärt ist.