Beim Dienstrad-Leasing besteht ein Vertragsverhältnis zwischen Leasinggeber und Arbeitgeber. Zu den Auswirkungen einer Insolvenz des Arbeitgebers können keine pauschalen Aussagen getroffen werden. Die weitere Vorgehensweise hängt von der Entscheidung des Arbeitgebers oder des Insolvenzverwalter ab.
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Vertragspartner:
- Der Arbeitgeber ist Leasingnehmer und damit Vertragspartner des Leasinggebers. Der Arbeitnehmer ist lediglich über den Überlassungsvertrag nutzungsberechtigt.
- Prüfung im Einzelfall:
Bei Insolvenzen muss direkt mit dem Arbeitgeber oder dem Insolvenzverwalter geklärt werden, ob:- der Vertrag fortgeführt wird,
- eine vorzeitige Rückgabe des Dienstrads erfolgt,
- oder eine Ablöse des Rads möglich ist.
- Die Klärung erfolgt zwischen Leasinggesellschaft und Insolvenzverwalter.
Keine automatische Kündigung:
- Eine Insolvenz führt nicht automatisch zur Beendigung des Leasingvertrags. Die Entscheidung darüber liegt beim Insolvenzverwalter.
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FAQ/zusätzliche Hinweise
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Kann ich den Leasingvertrag privat weiterführen?
- Nein, eine private Weiterführung des Leasingvertrags ist aus steuerrechtlichen Gründen nicht möglich.
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Welche Optionen gibt es für Arbeitnehmer?
- Umschreibung oder Ablöse