Alle in dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung gezeigten Beispielbilder und Daten dienen nur zur Veranschaulichung und können von Deinen tatsächlichen Angaben abweichen.
1. Rückgabeentscheidung im Portal hinterlegen – Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1: Vertrag öffnen
👉 Melde Dich im Bikeleasing-Portal an.
👉 Öffne Deinen Vertrag mit dem Status Auslaufend per Doppelklick.
❌ Kein Vertrag mit dem Status Auslaufend sichtbar? → Schau in unseren 🚲 FAQ/Zusätzliche Hinweise am Ende des Artikels vorbei.
Schritt 2: Entscheidung zum Leasingende starten
👉 Klicke im geöffneten Vertrag auf den Button: Entscheidung Leasingende am unteren Bildschirmrand.
Schritt 3: Radrückgabe auswählen
👉 Wähle die Option: Radrückgabe – Ich möchte das Rad am Ende der Leasinglaufzeit nicht übernehmen aus.
Schritt 4: Angaben zur Rückgabe prüfen
Auf dieser Seite wird Dir der Bikeleasing-Partnerhändler angezeigt, bei dem Du einen Rückgabetermin vereinbaren solltest.
👉 Rad noch nicht zurückgegeben? - Kein Datum eintragen und auf Weiter klicken.
👉 Rad bereits zurückgegeben?- Rückgabedatum eintragen und auf Weiter klicken.
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Der angezeigte Bikeleasing-Partnerhändler stimmt nicht oder existiert nicht mehr? Kein Problem. Du bist nicht an diesen Händler gebunden. Dein Leasingrad kann bei jedem Bikeleasing-Partnerhändler zurückgegeben werden.
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Leasingrad über einen Onlinehändler oder Direktversender bezogen? Das Leasingrad wird in diesem Fall von einem Logistikunternehmen bei Dir abgeholt. Hierfür erhältst Du ein Versandlabel. Zusätzlich muss das Rad in einem versandgeeigneten Karton bereitgestellt werden. |
Schritt 5: Rückgabeentscheidung abschließen - Fast geschafft! 🎉
👉 Klicke auf: Radentscheidung abschicken
👉 Deine Entscheidung wird uns übermittelt.
👉 Die Rücknahmebestätigung erhältst Du in wenigen Minuten per E-Mail. Bitte bewahre sie auf, da diese für die Rückgabe beim Bikeleasing-Partnerhändler benötigt wird.
2. So funktioniert die Rückgabe beim Händler
- Dein Dienstrad
- Alle im Leasingvertrag aufgeführten Zubehörteile
- Rücknahmebestätigung (diese wird Dir per E-Mail zugesendet, sobald die Rückgabeentscheidung im Portal hinterlegt wurde)
ℹ️ Wichtig:
Die Rückgabe des Dienstrads muss spätestens zum vertraglich festgelegten Leasingende erfolgen. Plane daher ausreichend Zeit für die Terminvereinbarung mit dem Händler ein.
Erfolgt die Rückgabe verspätet, kann Deinem Arbeitgeber eine Nutzungsentschädigung für die weitere Nutzung des Leasingrads berechnet werden. Weitere Informationen dazu findest Du hier: Nutzungsentschädigung – einfach erklärt
ℹ️ Unser Tipp: Lass Dir die Rückgabe vom Bikeleasing-Partnerhändler bestätigen und bewahre eine Kopie der Rücknahmebestätigung auf. So kannst Du jederzeit nachweisen, wann und bei welchem Händler Du das Rad abgegeben hast.
🎉 Geschafft!
Sobald uns der Händler die Rückgabe gemeldet hat, informieren wir Deinen Arbeitgeber automatisch per E-Mail.
Damit ist die Rückgabe des Dienstrads abgeschlossen.
🚲 FAQ/Zusätzliche Hinweise |
Ich sehe keinen Vertrag mit dem Status Auslaufend
Ist kein Vertrag mit dem Status Auslaufend sichtbar, wurde Dein Vertrag möglicherweise noch nicht systemseitig aktualisiert.
Bitte stelle zunächst sicher,
- dass Du mit der richtigen Bikeleasing-Nutzer-ID eingeloggt bist.
- dass Du mit der Rolle Arbeitnehmer angemeldet bist.
- Bitte prüfe dann, ob Du bereits ein Übernahmeangebot per E-Mail erhalten hast.
- Hast Du bereits ein Übernahmeangebot erhalten, der Vertrag wird im Portal jedoch noch nicht als Auslaufend angezeigt, wende Dich bitte an unseren Support.
- Hast Du kein Übernahmeangebot erhalten und Dein Leasingvertrag endet demnächst, wende Dich bitte ebenfalls an unseren Support.
Ich sehe keinen Vertrag im Portal. Was kann ich tun?
Ist kein Vertrag in Deinem Portal sichtbar, prüfe bitte zunächst,
- ob Du mit der richtigen Bikeleasing-Nutzer-ID eingeloggt bist.
- ob Du mit der Rolle Arbeitnehmer angemeldet bist.
Sind weiterhin keine Verträge sichtbar, wende Dich bitte an unseren Support. Dabei hilft es, wenn Du uns Deine Bikeleasing-Nutzer-ID mitteilst.
Der Button Entscheidung Leasingende wird nicht angezeigt
Der Button Entscheidung Leasingende wird nur angezeigt, wenn Dein Vertrag den Status Auslaufend hat.
Bitte prüfe außerdem,
- ob Du mit der richtigen Bikeleasing-Nutzer-ID eingeloggt bist.
- ob Du mit der Rolle Arbeitnehmer angemeldet bist.
- ob Du den richtigen Vertrag ausgewählt hast.
Ist Dein Vertrag bereits als Auslaufend markiert und der Button wird trotzdem nicht angezeigt, kontaktiere uns bitte.
Ich habe keine Rücknahmebestätigung per E-Mail erhalten
Bitte prüfe:
- Hast Du auf Radentscheidung abschicken geklickt?
- Hast Du alle Schritte vollständig durchlaufen?
- Liegt die E-Mail im Spam-Ordner?
Kannst Du keine Rücknahmebestätigungs-E-Mail finden, starte die Hinterlegung Deiner Entscheidung bitte erneut über das Bikeleasing-Portal.
Funktioniert das nicht oder tritt weiterhin ein Fehler auf, kontaktiere uns bitte.
Muss ich mein Leasingrad an den Onlinehändler zurückschicken?
Nein.
Nach der Hinterlegung Deiner Rückgabeentscheidung über das Portal, erhältst Du weitere Informationen per E-Mail.
- Das Leasingrad wird in diesem Fall von einem Logistikunternehmen bei Dir abgeholt.
- Hierfür erhältst Du ein Versandlabel.
- Zusätzlich muss das Rad in einem versandgeeigneten Karton bereitgestellt werden.
- Solltest Du den Karton des Rads nicht mehr besitzen, bist Du selbstständig für die Organisation eines Kartons verantwortlich.
Was passiert, wenn ich keine Entscheidung zum Leasingende treffe?
Sollten wir trotz mehrfacher Erinnerung per E-Mail an Dich und Deinen Arbeitgeber keine Rückmeldung erhalten, werden wir Deinem Arbeitgeber eine Nutzungsentschädigung in Rechnung stellen.
Weitere Informationen dazu findest Du hier: Nutzungsentschädigung – einfach erklärt
Kann ich meine Rückgabeentscheidung widerrufen?
Ja, grundsätzlich ist das bis zum Leasingende möglich.
Bis zum Leasingende kannst Du uns Deinen Widerrufswunsch per E-Mail mitteilen.
Bitte beachte, dass wir
- Widerrufe nicht telefonisch, sondern ausschließlich per E-Mail entgegennehmen können.
- jede Anfrage individuell prüfen.
Bitte sende Deinen Widerruf per E-Mail an Leasingende@bikeleasing.de
Kann mein Arbeitgeber sehen, dass ich mein Rad zurückgeben möchte oder zurückgegeben habe?
Ja. Sobald Du die Radrückgabe im Portal hinterlegt hast, kann Dein Arbeitgeber diese Entscheidung in Deinem Vertrag einsehen.
Nach der tatsächlichen Rückgabe informiert Bikeleasing Deinen Arbeitgeber zusätzlich per E-Mail, sobald die Rückmeldung des Bikeleasing-Partnerhändlers bei uns eingegangen ist.
Muss ich das Rad beim ursprünglichen Bikeleasing-Partnerhändler zurückgeben?
Nein.
Du kannst Dein Leasingrad bei jedem Bikeleasing-Partnerhändler zurückgeben.
So gehst Du vor:
- Besuche die Händlersuche auf der Bikeleasing-Website.
- Suche anhand Deiner Postleitzahl nach einem Bikeleasing-Partnerhändler in Deiner Nähe.
- Kontaktiere den Händler vorab und frage nach, ob die Rückgabe dort möglich ist.
- Gib Dein Leasingrad beim ausgewählten Partnerhändler ab.
Bitte teile uns anschließend per E-Mail mit, bei welchem Bikeleasing-Partnerhändler Du das Rad zurückgegeben hast.
Was passiert, wenn ich das Rad zu spät zurückgebe?
Schäden am Leasingrad bei der Rückgabe zum Leasingende
Kosmetische Gebrauchsspuren sind bei der Rückgabe grundsätzlich unproblematisch.
Das Leasingrad muss jedoch in einem betriebsfähigen, einsatzbereiten und vollständigen Zustand zurückgegeben werden.
Fehlende Bestandteile, fehlendes im Leasingvertrag aufgeführtes Zubehör oder erhebliche Schäden können dem Leasingnehmer nach einer internen Prüfung nachträglich in Rechnung gestellt werden.
Unser Tipp: Prüfe Dein Leasingrad vor der Rückgabe auf Vollständigkeit und Funktion, um mögliche Nachberechnungen zu vermeiden.
- Bitte prüfe zunächst Deinen E-Mail-Posteingang und den Spam-Ordner.
Kannst Du die Rücknahmebestätigung nicht mehr finden, kontaktiere bitte unseren Support.
- Beispiel:
Endet dein aktueller Leasingvertrag am 31.07.2026, kannst du bereits ab dem 01.07.2026 eine neue Leasinganfrage starten.
Das genannte Datum dient lediglich als Beispiel. Dein tatsächlicher Leasingzeitraum kann davon abweichen. Maßgeblich sind die in Deinem aktuellen Leasingvertrag hinterlegten Laufzeitdaten.
Nein.
- Dein Leasingvertrag ist vertraglich auf 36 Monate festgelegt. Wenn du Dein Dienstrad vorzeitig zurückgibst (z. B. mehrere Monate vor dem Leasingende), wird der Leasingvertrag dadurch nicht vorzeitig beendet.
- Der Vertrag und die damit verbundene monatliche Berechnung laufen weiterhin bis zum regulären Vertragsende und enden erst zum ursprünglich vereinbarten Leasingende.
Wichtiger Hinweis:
Die vorzeitige Rückgabe des Dienstrads hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die vertraglich vereinbarte Leasinglaufzeit. Maßgeblich sind die Bedingungen des Leasingvertrags.