Beim Dienstrad-Leasing besteht das Vertragsverhältnis zwischen dem Leasinggeber und dem Arbeitgeber. Kommt es zur Insolvenz des Arbeitgebers, können keine pauschalen Aussagen getroffen werden. Die weitere Vorgehensweise hängt von der Entscheidung des Arbeitgebers oder des Insolvenzverwalters in Rücksprache mit der zuständigen Leasinggesellschaft ab.
Details
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Vertragspartner:
Der Arbeitgeber ist der Leasingnehmer und damit Vertragspartner des Leasinggebers. Der Arbeitnehmer ist Nutzer des Dienstrads auf Grundlage des mit dem Arbeitgeber geschlossenen Überlassungsvertrags. -
Prüfung im Einzelfall:
Bei Insolvenz muss direkt mit dem Arbeitgeber oder dem Insolvenzverwalter geklärt werden, ob der Vertrag fortgeführt wird, eine vorzeitige Rückgabe des Dienstrads erfolgt, oder eine Ablöse des Rades möglich ist, die Klärung erfolgt zwischen Leasinggesellschaft und Insolvenzverwalter. -
Keine automatische Kündigung:
Eine Insolvenz führt nicht automatisch zur Beendigung des Leasingvertrags. Die Entscheidung liegt beim Insolvenzverwalter in Rücksprache mit der zuständigen Leasinggesellschaft.
FAQ / Zusätzliche Hinweise
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Kann ich den Vertrag privat weiterführen?
Nein, eine private Weiterführung des Leasingvertrags ist aus steuerrechtlichen Gründen nicht möglich. -
Welche Optionen gibt es für Arbeitnehmer?
- Umschreibung, wenn Du einen neuen Arbeitgeber hast, der Bikeleasing anbietet.
- Ablöse, wenn Du das Rad vorzeitig ablösen willst.