Diebstahl des Leasingrads: Was ist zu tun?
Alle Angaben in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung. Für Entscheidungen über Leistungen oder Ansprüche gelten allein die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen. Im Zweifel haben immer die Bedingungen Vorrang.
Ein Fahrraddiebstahl ist immer ärgerlich, besonders dann, wenn es sich um ein geleastes Dienstrad handelt.
Die gute Nachricht: Über die Bikeleasing-Komfort-Versicherung ist Dein Dienstrad grundsätzlich gegen Diebstahl und Teilediebstahl abgesichert.
Damit der Schaden schnell geprüft und bearbeitet werden kann, sollten einige wichtige Schritte beachtet werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Diebstahl und Teilediebstahl sind über die Bikeleasing-Komfort-Versicherung abgesichert.
- Der Diebstahl muss innerhalb von 5 Werktagen bei der Polizei angezeigt werden.
- Das Dienstrad muss entsprechend den Versicherungsbedingungen gesichert gewesen sein.
- Die Rahmennummer sollte in der polizeilichen Anzeige enthalten sein.
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Für die Schadenbearbeitung werden Nachweise und Unterlagen benötigt.
Was muss ich direkt nach dem Diebstahl tun?
Wenn Du den Diebstahl Deines Dienstrads feststellst, solltest Du möglichst schnell handeln.
1. Diebstahl bei der Polizei melden
Der Diebstahl muss innerhalb von 5 Werktagen bei der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt werden. Wichtig ist, dass die Rahmennummer des Fahrrads in der Anzeige aufgenommen wird.
2. Schaden melden
Melde den Diebstahl anschließend über das Bikeleasing-Portal. Halte dabei alle verfügbaren Informationen und Unterlagen bereit.
1. Portal öffnen → Schadenmeldungen → Schaden melden
2. Dienstrad auswählen: Das betroffene Leasingobjekt auswählen.
3. Schadensart auswählen: Diebstahl
4. Angaben zum Diebstahl: Schadendatum, Postleitzahl und Schadenort, Detaillierte Beschreibung der Sicherung des Dienstrades, Angaben zur Hausratversicherung und ob der Diebstahl der Polizei gemeldet wurde, Anzeige hochladen
3. Unterlagen einreichen
Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden:
- Fotos der Einbruchsspuren
- Fotos des Abstellorts
- Nachweis zur Diebstahlsicherung
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Weitere angeforderte Unterlagen oder Informationen zum Schadenfall
Welche Pflichten habe ich als Nutzer?
Damit Versicherungsschutz besteht, müssen einige grundlegende Anforderungen erfüllt werden.
Das Dienstrad richtig sichern
Wird das Fahrrad unbeaufsichtigt abgestellt, muss es mit einem hochwertigen Schloss mit dem Rahmen an einem fest verankerten Gegenstand angeschlossen werden, beispielsweise an:
- Fahrradständern
- Laternenmasten
- Verkehrsschildern
Leasingschloss verwenden: Für Bikeleasing-Diensträder ist ein Schloss verpflichtend mit zu leasen. Der Preis des Schlosses muss mindestens 48,00 € (UVP) betragen.
Nachweise aufbewahren: Bewahre Kaufbelege für zusätzlich erworbene und versicherte Zubehörteile oder Fahrradschlösser auf. Diese können im Schadenfall benötigt werden.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Ein Diebstahl ist nicht in jedem Fall versichert.
Kein Versicherungsschutz besteht beispielsweise bei:
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Fehlender Diebstahlsicherung
Wurde das Dienstrad nicht ordnungsgemäß gesichert, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder ablehnen.
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Verlust oder Stehenlassen
Wird das Dienstrad verloren oder ungesichert zurückgelassen, handelt es sich nicht um einen versicherten Diebstahl.
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Nicht fest verbundene Gegenstände
Nicht fest mit dem Dienstrad verbundene Gegenstände sind nicht versichert, zum Beispiel:
- Displays
- Nicht fest montierte Taschen
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Andere abnehmbare Zubehörteile
Was passiert nach der Schadenmeldung?
Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen wird der Schaden geprüft.
Anschließend erfolgt die Bearbeitung entsprechend der Versicherungsbedingungen und des Leasingvertrags. Welche Leistung erbracht werden kann, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Nähere Details zu den Obliegenheiten eines Schadenfalls findest Du in unserem Versicherungs- und Servicehandbuch:
Bikeleasing-Versicherungen für Arbeitnehmer
FAQ / Zusätzliche Informationen
Ist mein Dienstrad gegen Diebstahl versichert?
Ja. Die Bikeleasing-Komfort-Versicherung umfasst sowohl Diebstahl als auch Teilediebstahl.
Mein Fahrrad wurde gestohlen. Muss ich zuerst zur Polizei?
Ja. Der Diebstahl muss innerhalb von 5 Werktagen bei der Polizei angezeigt werden. Die polizeiliche Anzeige ist ein wichtiger Bestandteil der Schadenbearbeitung.
Was passiert, wenn ich das Fahrrad nicht abgeschlossen habe?
In diesem Fall kann der Versicherungsschutz entfallen oder die Leistung eingeschränkt werden.
Was muss ich bei einem Teilediebstahl beachten?
Ab einer Schadenssumme von 100 € benötigt der Versicherer eine Anzeigenbescheinigung. Die Anzeige muss innerhalb von 5 Werktagen nach Feststellung des Diebstahls erfolgen.
Darf ich ein privat erworbenes Fahrradschloss zur Sicherung des Rades verwenden?
Ja. Das privat erworbene Fahrradschloss muss den Versicherungsbedingungen entsprechen, d.h. einen Anschaffungswert von mind. 48,00 € (UVP) haben. Für privat erworbene Fahrradschlösser sollten Kaufbelege aufbewahrt und im Schadensfall vorgelegt werden.
Was passiert, wenn das Fahrrad später wiedergefunden wird?
In diesem Fall wird individuell geprüft, wie weiter verfahren wird. Bitte informieren Sie Bikeleasing unverzüglich, falls das Dienstrad nach einer Diebstahlmeldung wieder auftaucht.
Was passiert im Fall eines Diebstahls mit meinem Leasingvertrag?
Der Leasingvertrag wird vorzeitig zum Ende des Schadenmonats beendet. Eine Fortsetzung des Leasingvertrags mit einem neuen Dienstrad ist nicht möglich.
Was passiert im Fall eines Diebstahls meines Rads mit meinen bereits gezahlten Leasingraten ?
Sollten gemäß unseren Versicherungsbedingungen alle Obliegenheiten seitens des Nutzers eingehalten worden sein und der Versicherer reguliert den Schaden vollständig, erhält der Nutzer eine Gutschrift in Höhe von 50 % der bereits geleisteten Netto-Leasingraten. Diese lässt sich ausschließlich als Rabatt auf ein neues Dienstrad anrechnen.