Sollte es dazu kommen dass ein Dienstrad während der Leasinglaufzeit nicht mehr genutzt werden kann, ist es nicht zwingend notwendig, dass der Vertrag durch eine Ablöse oder als Schadensfall der Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfall-versicherung beendet wird. Eine Alternative ist die Umschreibung des Vertrags auf einen anderen Nutzer oder Arbeitgeber. Der folgende Artikel erklärt den Ablauf.
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Wann ist eine Umschreibung möglich?
- Bei einem Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber, der ebenfalls Bikeleasing-Kunde ist oder werden möchte.
- Wenn ein Nutzerwechsel innerhalb des Unternehmens oder extern zu einem Nutzer eines anderen Unternehmens erfolgen soll.
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Voraussetzungen für die Umschreibung
- Der neue Arbeitgeber hat bereits einen Rahmenleasingvertrag mit dem Bikeleasing-Service oder ist bereit, einen solchen abzuschließen.
- Der bisherige Arbeitgeber muss einer Umschreibung auf einen neuen Arbeitgeber oder einen neuen Nutzer immer zustimmen, da er der Leasingnehmer ist.
- Externer Wechsel: Bei Umschreibungen auf einen neuen Arbeitgeber muss die Restlaufzeit des Leasingvertrags noch mindestens 7 Monate betragen.
- Interner Wechsel: Bei internem Nutzerwechsel spielt die Restlaufzeit keine Rolle.
- Eine Umschreibung kann immer nur zum 1. eines Monats erfolgen.
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Ein Anschlussleasingvertrag kann nicht umgeschrieben werden.
Tipp: Die Umschreibung eines Vertrags sollte vor dem Wechsel zu einem neuen Arbeitgebers bereits mit beiden Seiten geklärt sein.
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Ablauf der Umschreibung
1. Antrag stellen ( Der Antragsteller ist im Idealfall immer der aktuelle Arbeitgeber, da dann die Bestätigung direkt vorliegt)
- E-Mail an: umschreibung@bikeleasing.de mit folgenden Daten:
- Vertragsnummer
- Daten des neuen Nutzers: Name, E-Mail-Adresse (diese muss einzigartig sein, und darf nicht bereits bei uns im System vergeben sein), Anschrift
- Daten des neuen Arbeitgebers: Firmencode (falls dieser nicht vorhanden ist, Firmenanschrift mit E-Mail-Adresse und Ansprechpartner)
- Datum des Wechsels
2. Prüfung durch Bikeleasing
- Unsere Fachabteilung prüft die Voraussetzungen.
- Wenn die Umschreibung erfolgen kann, wird die weitere Bearbeitung veranlasst.
3. Freigabe und Anpassung
- Je nach Art der Umschreibung wird ein Dokument an die Arbeitgeber versendet, entweder nur an den neuen Arbeitgeber oder an beide. Dieses Dokument muss von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben und an uns zurück gesendet werden.
- Nach erfolgter Umschreibung bekommt der neue Arbeitgeber einen angepassten Überlassungsvertrag.
- Die neue Dauerleasingrechnung wird von der Leasingbank an den Arbeitgeber versendet.
Wichtig: Der Versicherungsumfang bleibt bestehen und kann nicht geändert werden, nur die Kostenübernahme kann angepasst werden.
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FAQ / Zusätzliche Hinweise
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Kann mein Vertrag zu einem anderen Dienstrad-Anbieter umgeschrieben werden?
Nein, Umschreibungen sind nur innerhalb des Bikeleasing-Service möglich.
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Wie lange kann mein Vertrag rückwirkend umgeschrieben werden?
Eine rückwirkende Umschreibung muss immer geprüft werden. Unter gewissen Voraussetzungen ist diese in einer bestimmten Frist bis zu 3 Monate möglich, jedoch nicht über den Jahreswechsel hinaus.