Alle Angaben in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung. Für Entscheidungen über Leistungen oder Ansprüche gelten allein die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen. Im Zweifel haben immer die Bedingungen Vorrang.
Ob auf dem Weg zur Arbeit, bei der Wochenendtour oder im Alltag: das Dienstrad begleitet Dich zuverlässig durch viele Situationen. Sollte doch einmal etwas passieren, sorgt die Bikeleasing-Komfort-Versicherung für den passenden Schutz.
Sie ist fester Bestandteil jedes Bikeleasing-Vertrags und schützt das Dienstrad bei vielen unvorhergesehenen Schäden und Verlusten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Bestandteil jedes Bikeleasing-Vertrags
- Keine Wartezeit – der Versicherungsschutz gilt ab Übernahme des Rads
- Deckt Schäden am Rad inklusive Akku und Motor ab
- Keine Selbstbeteiligung
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Mobilitätsgarantie inklusive Transport- und Leihradkosten bei versicherten Reparaturschäden
Warum gibt es die Komfort-Versicherung?
Ein Dienstrad wird in der Regel über mehrere Jahre geleast und im Alltag regelmäßig genutzt. In dieser Zeit kann einiges passieren: Das Rad kann gestohlen oder bei einem Sturz beschädigt werden oder durch Vandalismus Schaden nehmen.
Ohne passenden Schutz können in solchen Fällen schnell hohe Kosten für Reparatur oder Ersatz entstehen. Die Bikeleasing-Komfort-Versicherung wurde entwickelt, um viele typische Schadenfälle abzusichern.
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Was ist versichert?
Die Bikeleasing-Komfort-Versicherung leistet bei Schäden am Dienstrad (inklusive Akku und Motor) durch:
- Diebstahl und Teilediebstahl
- Einbruchdiebstahl
- Raub
- Vandalismus
- Unfall und Sturz
- Reifenpanne
- Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit (unsachgemäße Handhabung)
- Sturm, Überschwemmung, Erdbeben
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Überspannung oder Kurzschluss
- Produktionsfehler, Konstruktionsfehler und Materialfehler
Besonderheit bei Elektronik:
Bei elektronischen Bauteilen wie beispielsweise Motor oder Akku leistet die Versicherung unter anderem dann, wenn eine versicherte Ursache nachweislich von außen auf das Bauteil oder das Rad eingewirkt hat.
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In welchen Fällen leistet die Versicherung nicht?
Der Versicherungsschutz deckt viele typische Risiken ab. Einige Schäden und Situationen sind jedoch vom Versicherungsschutz der Bikeleasing-Komfort-Versicherung ausgenommen.
- Schäden durch Verschleiß, Abnutzung und Alterung (buchbar in der Bikeleasing-Verschleiß-Versicherung: Überblick über Versicherungen und Services)
- Inspektionen und Wartungen (buchbar in dem Inspektionspaket)
- Lackschäden und Schrammen (optische Mängel)
- Schäden, die über Garantie oder Gewährleistung abgedeckt sind
- Schäden, für die Hersteller, Händler, Verkäufer, Lieferant oder Leasinggeber haften müssen
- Schäden durch technische Umbauten oder Manipulation am Motor
- Schäden durch Teilnahme an Wettkämpfen oder Sportveranstaltungen im Privat, Hobby oder Amateurbereich
- Verlieren oder Stehenlassen des Rads
- Abhandenkommen durch fehlende Diebstahlsicherung
- Abhandenkommen von nicht fest verbundenen Teilen (z. B. Tachos, Gepäcktaschen)
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Welche Voraussetzungen gelten für den Versicherungsschutz?
Für sorgenfreien Fahrspaß ist Dein Dienstrad umfassend abgesichert. Damit Du Dich im Schadenfall auf Deinen Versicherungsschutz verlassen kannst, müssen einige wenige Voraussetzungen erfüllt sein.
Mit ein paar einfachen Maßnahmen ist das Dienstrad bestmöglich geschützt.
Das Dienstrad richtig gegen Diebstahl sichern
Das Dienstrad muss mit einem hochwertigen Markenschloss mit dem Rahmen an einem fest verankerten Gegenstand angeschlossen werden, sodass eine einfache Entwendung nicht möglich ist. Ausnahmen gelten, wenn das Rad unter Aufsicht steht oder in einem rundum verschlossenen Raum abgestellt wird. Öffentlich zugängliche Bereiche sowie Gemeinschaftsräume gelten nicht als sicher verschlossene Räume. Das Dienstrad ist daher stets ordnungsgemäß anzuschließen.
Für alle Diensträder gilt: Das Fahrradschloss muss mit geleast werden und einen Preis von mindestens 48 € brutto (UVP) haben.
Belege aufbewahren
Kaufbelege für versichertes, fest montiertes und nicht mit geleastes Zubehör sollten während der Leasinglaufzeit aufbewahrt werden und sind im Schadenfall vorzulegen.
Herstellervorgaben beachten
Herstellervorgaben zu Betrieb und Wartung sind einzuhalten. Bei Eigenmontage gelten zusätzlich die Vorgaben von Hersteller und Partnerhändler.
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Was ist im Schadenfall zu tun?
Damit eine schnelle Schadenbearbeitung gewährleistet werden kann, sollten folgende Punkte beachtet werden:
Reparaturen über einen Fachhändler
Reparaturen müssen über den Verkäufer oder einen Fachhändler durchgeführt werden.
Versicherungsfall melden
Damit die Versicherung in Anspruch genommen werden kann, muss der Schadenfall über das Bikeleasing-Portal gemeldet werden.
Nachweise bereithalten
Je nach Schaden werden Unterlagen wie Fotos, Kostenvoranschlag, Polizeiberichte, Unfallskizzen benötigt.
Straftaten bei der Polizei melden
Bei Diebstahl, Teilediebstahl, Raub, Vandalismus oder anderen strafbaren Handlungen bei denen der Schadenaufwand über 100 € liegt, muss der Schaden innerhalb von 5 Werktagen bei der Polizei angezeigt werden.
Wichtig: Werden wichtige Pflichten vor oder nach einem Schadenfall nicht eingehalten, kann dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.
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Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme entspricht dem im Leasingvertrag genannten Kaufpreis.
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Was passiert bei einem Totalschaden oder Diebstahl?
Bei einem Totalschaden oder dem vollständigen Verlust des Dienstrads wird die Entschädigung anhand des Wiederbeschaffungswerts beziehungsweise des Zeitwerts ermittelt.
Tritt der Totalschaden innerhalb des ersten Jahres nach Übernahme des Dienstrads ein, wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungspreis eines vergleichbaren neuen Dienstrads berücksichtigt – maximal bis zur Höhe des ursprünglichen Kaufpreises.
Ab dem zweiten Betriebsjahr erfolgt die Erstattung auf Basis des Zeitwerts. Dabei gelten folgende Abschläge:
- ab dem 2. Betriebsjahr: 20 %
- ab dem 3. Betriebsjahr: 40 %
- ab dem 4. Betriebsjahr: 50 %
Gibt es Besonderheiten bei Akkuschäden?
Ja. Bei ersatzpflichtigen Schäden am Akku wird ab dem zweiten Betriebsjahr ein sogenannter „Neu-für-Alt-Abzug“ vorgenommen. Dieser beträgt 20 % pro Betriebsjahr.
Die genaue Höhe der Erstattung hängt immer vom konkreten Schadenfall und den individuellen Umständen ab.
Vorteil beim Neuleasing nach Diebstahl oder Totalschaden
Wird nach einem Diebstahl oder Totalschaden innerhalb von 12 Monaten ein neues Dienstrad für denselben Nutzer geleast, kann eine Gutschrift gewährt werden: 50 % der im ursprünglichen Vertrag gezahlten Netto-Leasingraten (ohne Leasingnebenleistungen) werden vom Bruttokaufpreis des neuen Rads abgezogen. Hierbei handelt es sich um einen Rabatt. Eine Auszahlung ist nicht möglich und eine Übertragung auf einen anderen Nutzer ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für eine Gutschrift ist, dass die Bedingungen des Versicherungsschutzes eingehalten wurden.
Firmen-, Verleih- und Kurierdiensträder sind für eine Gutschrift ausgeschlossen.
Grobe Fahrlässigkeit: Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherungsleistung um maximal um 50 % gekürzt werden.
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Mobilität auch im Schadenfall
Wenn das Dienstrad aufgrund eines versicherten Schadenfalls nicht fahrbereit ist, unterstützt die Mobilitätsgarantie mit zusätzlichen Leistungen.
Dazu gehören unter anderem:
- Transportkosten zur Werkstatt, zum Zielort oder nach Hause
- Kosten für ein Leihrad während der Reparatur
Die Leistungen sind insgesamt bis zu 500 € je versichertem Reparaturschadenfall vorgesehen. Der Aufwand für ein Leihrad gilt bis 25 €/Tag, max. 14 Tage als mitversichert. Als Nachweis ist der entsprechende Mietvertrag des reparierenden oder eines anderen Fachhändlers einzureichen.
Nähere Details findest Du in unserem Versicherungs- und Servicehandbuch:
Bikeleasing-Versicherungen für Arbeitnehmer
FAQ / zusätzliche Informationen
Ist die Bikeleasing-Komfort-Versicherung verpflichtend?
Ja. Die Bikeleasing-Komfort-Versicherung ist fester Bestandteil jedes Bikeleasing-Vertrags und wird automatisch mit dem Dienstrad abgeschlossen. Sie schützt das Dienstrad während der gesamten Leasinglaufzeit.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Nein. Für die Bikeleasing-Komfort-Versicherung besteht keine Selbstbeteiligung.
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Ja. Für die Bikeleasing-Komfort-Versicherung gilt weltweiter Versicherungsschutz.
Was muss ich bei einem Diebstahl beachten?
Ein Diebstahl oder Teilediebstahl muss innerhalb von fünf Werktagen bei der Polizei angezeigt werden. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass das Dienstrad gemäß den Versicherungsbedingungen gesichert war.
Was ist die Mobilitätsgarantie?
Bei versicherten Reparaturschäden unterstützt die Mobilitätsgarantie mit Leistungen für einen Transport und Leihrad.
Wie erfolgt die Erstattung im Schadenfall?
Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem versicherten Schaden und dem Kaufpreis des Dienstrads. Bei Totalschäden oder Verlusten kann je nach Alter des Dienstrads eine Erstattung zum Wiederbeschaffungswert oder Zeitwert erfolgen.
Was ist bei einem Totalschaden oder Diebstahl besonders zu beachten?
Wird nach einem regulierten Diebstahl oder Totalschaden innerhalb von zwölf Monaten ein neues Dienstrad für denselben Nutzer geleast, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Preisnachlass auf das neue Dienstrad gewährt werden.
Welche Voraussetzungen muss ich für den Versicherungsschutz erfüllen?
Wichtig sind insbesondere die ordnungsgemäße Diebstahlsicherung des Dienstrads, die Einhaltung der Herstellervorgaben sowie die Aufbewahrung von Belegen für versichertes Zubehör.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind beispielsweise Verschleiß, Wartungen und Inspektionen, optische Mängel, Schäden durch technische Manipulationen sowie Schäden, die bereits über Garantie oder Gewährleistung abgedeckt sind.
Nähere Details finden Sie in unserem Versicherungs- und Servicehandbuch:
Bikeleasing-Versicherungen für Arbeitnehmer