Alle Angaben in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung. Für Entscheidungen über Leistungen oder Ansprüche gelten allein die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen. Im Zweifel haben immer die Bedingungen Vorrang.
Damit die Versicherung in Anspruch genommen werden kann, muss der Schadenfall über das Bikeleasing-Portal gemeldet werden. Je nach Schadenart sind zusätzliche Nachweise erforderlich.
1. Bikeleasing-Portal öffnen → Schadenmeldungen → Schaden melden
2. Dienstrad auswählen: Das betroffene Leasingobjekt auswählen.
3. Fachhändler auswählen: Ursprungshändler oder Dritthändler
4. Schadensart auswählen: z. B. Sturz, Unfall, Sonstiges
5. Angaben zum Schaden: Schadendatum, Postleitzahl und Schadenort, detaillierte Beschreibung des Schadenhergangs, Alkoholeinfluss Ja/Nein
Bei einem Unfall: Versicherungsdaten des Unfallgegners, ggf. Unfallskizze, Polizeianzeige (zwingend notwendig bei Fahrerflucht)
6. Nachweise hochladen (wenn vorliegend): Schadenbilder, Rechnung, Kostenvoranschlag etc.
Prüfung und Abwicklung
- Nach Eingang der Meldung wird der Schadenfall durch die Schadenabteilung geprüft. Falls Unterlagen und Informationen fehlen, werden diese nachgefordert
- Bei einem versicherten Schadenfall erfolgt die Regulierung durch Bikeleasing direkt an den Bikeleasing-Partnerhändler
- Wenn ein Unfall durch eine andere Person verursacht wurde, wird zuerst geprüft, ob der Schaden über andere Stellen ersetzt werden kann, zum Beispiel über die Versicherung des Verursachers
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Erfolgt innerhalb von 6 Wochen keine Regulierung durch diesen, kann die Bikeleasing-Komfort-Versicherung den Schaden vorläufig übernehmen, sofern es sich um einen versicherten Schaden handelt
FAQ / Zusätzliche Hinweise
Wo wird ein Schaden gemeldet?
Die Schadenmeldung erfolgt über das Bikeleasing-Portal unter Schadenmeldungen → Schaden melden.
Wer muss den Schaden melden?
Die Schadenmeldung erfolgt über den Arbeitnehmer oder den Bikeleasing-Partnerhändler.
Wie läuft die Regulierung bei einem versicherten Schaden ab?
Bei einem versicherten Schaden erfolgt die Regulierung durch Bikeleasing direkt an den Bikeleasing-Partnerhändler. Der Radnutzer tritt nicht in Vorkasse.
Die Schadenmeldung über das Portal funktioniert nicht. Was jetzt?
Bitte prüfe, ob alle angeforderten Angaben zu Schadentag, Schadenort und Schadenhergang, vorliegen. Betätige aktiv den Regler zur Nachfrage des Alkoholeinflusses.
Alternativ ist im Ausnahmefall eine Schadenmeldung per E-Mail an bikeschaden@bikeleasing.de möglich.
Schaden im Ausland. Wie muss ich vorgehen?
Grundsätzlich ist das Dienstrad weltweit versichert. Bei einem Schadenfall im Ausland empfiehlt sich, dass der Radnutzer vorab den Fall telefonisch meldet, um das weitere Vorgehen abzustimmen.