Was ist Anschlussleasing?
Anschlussleasing bedeutet, dass ein als Dienstrad geleastes Fahrrad nach Ablauf der regulären Leasinglaufzeit von 36 Monaten für weitere 24 Monate erneut geleast werden kann.
Dabei wird kein neues Fahrrad bestellt.
Stattdessen wird für das vorhandene Fahrrad ein neuer Leasingvertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen.
Die monatliche Leasingrate fällt dabei in der Regel niedriger aus als im ursprünglichen Leasingvertrag, da sie auf Basis des Übernahmepreises des regulären Leasingvertrags (36 Monate) neu berechnet wird.
Wer kann Anschlussleasing nutzen?
Anschlussleasing wird derzeit ausschließlich für Mitarbeiter-Leasingverträge angeboten. Für Firmen- und Poolräder sowie Inhaber- oder Händlerräder steht das Angebot nicht zur Verfügung.
Der Antrag auf Anschlussleasing kann von Mitarbeitern, deren Leasinglaufzeit in Kürze ausläuft, ganz einfach über das Bikeleasing-Portal gestellt werden und muss vor dem Ende der regulären Leasinglaufzeit vorgenommen werden.
- Ob Anschlussleasing für einen konkreten Vertrag angeboten werden kann, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, die über den Rahmenleasingvertrag zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer geregelt sind. In letzter Instanz entscheidet der Leasingnehmer selbst, ob er das Anschlussleasing für seine leasingberechtigten Mitarbeiter anbieten möchte oder nicht.
Ist Anschlussleasing verfügbar, wird die entsprechende Option im Rahmen der Entscheidung zum Leasingende im Bikeleasing-Portal angezeigt.
ℹ️ Nach Ablauf der Leasinglaufzeit kann kein Anschlussleasing mehr beantragt werden. In diesem Fall stehen nur noch die im Portal angebotenen Optionen, beispielsweise die Übernahme oder Rückgabe des Fahrrads, zur Verfügung.
Wann und wie kann Anschlussleasing abgeschlossen werden?
Die Option Anschlussleasing wird im Rahmen der Entscheidung zum Leasingende im Bikeleasing-Portal angezeigt.
Ist Anschlussleasing für den Vertrag verfügbar, kann das unverbindliche Angebot direkt im Bikeleasing-Portal vom Mitarbeiter angefordert werden.
Nach Anforderung des Angebots wird die Anschlussleasing-Anfrage automatisch erstellt. Sobald die Anfrage zur Prüfung und Freigabe bereitsteht, wird eine entsprechende Benachrichtigung verschickt. In der Regel geschieht das innerhalb von etwa 30 Minuten.
Anschließend folgt der Freigabeprozess:
- Prüfung und Freigabe durch den Arbeitnehmer
- Freigabe durch den Arbeitgeber
- Automatische Aktivierung des Anschlussleasings zum Ende des ursprünglichen Leasingvertrags
Nach erfolgreicher Freigabe und Aktivierung wird ein neuer Einzelleasingvertrag erstellt. Der Arbeitgeber erhält zusätzlich eine neue Dauerleasingrechnung.
👉Schritt-für-Schritt-Anleitungen Freigabe Anschlussleasing
- Anleitung zur Anforderung und Freigabe durch den Arbeitnehmer: Freigabe des Leasingvertrags durch den Arbeitnehmer
- Anleitung zur Freigabe durch den Arbeitgeber: Freigabe des Leasingvertrags durch den Arbeitgeber
ℹ️ Der Status Radübergabe erforderlich kann während des Prozesses als technischer Zwischenstatus erscheinen. Dieser hat in diesem Fall keine weitere Bedeutung und wechselt nach Aktivierung des Anschlussleasings automatisch auf Aktiv.
Wie werden die Kosten für das Anschlussleasing berechnet?
Die monatliche Leasingrate wird für das Anschlussleasing neu berechnet.
In der Praxis liegt der „alte“ Übernahmepreis nach einer Leasinglaufzeit von 36 Monaten häufig bei rund 18 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP). Der „neue“ Übernahmepreis am Ende des 24-monatigen „Anschlussleasings“ liegt in der Regel dann nur noch bei 30 % des „alten“ (ersten potenziellen) Übernahmepreises.
- Dadurch fällt die monatliche Leasingrate in der Regel deutlich niedriger aus als im ursprünglichen Leasingvertrag.
- Zusätzlich werden die jeweils gültigen Konditionen des Rahmenleasingvertrags des Arbeitgebers berücksichtigt.
- Der Leasingnehmer entscheidet hier über die jeweils gültigen Konditionen.
ℹ️ Das individuelle Angebot kann ausschließlich im Bikeleasing-Portal eingesehen werden.
Versicherung und Serviceleistungen
Die Versicherungsleistungen aus dem ursprünglichen Leasingvertrag werden grundsätzlich für das Anschlussleasing übernommen.
-
Da es sich beim Anschlussleasing um einen neuen, eigenständigen Leasingvertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten handelt, gelten die Leistungen und Bedingungen des Versicherungs- und Servicehandbuchs für Anschlussleasing-Verträge.
- Die Versicherungs- und Serviceleistungen werden auf Basis der neuen Vertragsdaten neu berechnet. Dabei werden unter anderem die verkürzte Laufzeit sowie die im ursprünglichen Leasingvertrag enthaltenen Leistungen berücksichtigt. Hierdurch können sich Budgets und Leistungsumfänge ändern.
👉 Hier geht's zum-Anschlussleasing-Versicherungs- und Servicehandbuch
ℹ️ Das Anschlussleasing ist keine Verlängerung des bestehenden Leasingvertrags zu unveränderten Bedingungen, sondern ein neuer Leasingvertrag mit angepassten Konditionen.
Eine Änderung der Versicherungs- oder Serviceleistungen im Anschlussleasing ist nicht möglich.
Was passiert nach dem Anschlussleasing?
Folgende Möglichkeiten bestehen:
👉 Übernahme des Fahrrads: Ich möchte mein Dienstrad zum Leasingende übernehmen
- Sofern ein Übernahmeangebot vorliegt, kann das Fahrrad übernommen werden.
oder
👉 Rückgabe des Fahrrads: Ich möchte mein Dienstrad zum Leasingende zurückgeben
- Wird das Fahrrad nicht übernommen, endet das Anschlussleasing mit Ablauf der Vertragslaufzeit. Das Fahrrad ist anschließend gemäß den geltenden Rückgabevorgaben zurückzugeben.
ℹ️ Ein Übernahmeangebot kann nicht vertraglich zugesichert werden, da dies den gesetzlichen Regelungen zum Dienstrad-Leasing widersprechen würde.
Steuerliche Behandlung
Für das Anschlussleasing gelten grundsätzlich die gleichen steuerlichen Regelungen wie für das bisherige Dienstrad-Leasing.
- Der geldwerte Vorteil wird weiterhin nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben versteuert.
- Sollte es nach der Laufzeit von 24 Monaten zu einer Übernahme durch den Arbeitnehmer kommen, übernimmt Bikeleasing auch hier die Pauschalversteuerung gemäß §37b EStG, solange dieser Paragraph auf den Sachverhalt anzuwenden ist.
Da keine steuerliche oder rechtliche Beratung erfolgen darf, kann keine verbindliche Auskunft zur individuellen steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Behandlung erteilt werden.
ℹ️ Fragen hierzu sollten mit dem Arbeitgeber, der Lohnbuchhaltung oder einem Steuerberater abgestimmt werden.
Vorteile des Anschlussleasings auf einen Blick
✅ Weiterhin das gewohnte Fahrrad nutzen
✅ Kein neues Fahrrad erforderlich
✅ In der Regel günstigere monatliche Leasingrate
✅ Versicherungsschutz bleibt grundsätzlich bestehen
✅ Versicherungs- und Serviceleistungen weiterhin nutzbar
✅ Keine sofortige Kaufentscheidung zum Leasingende erforderlich
✅ Möglichkeit zur späteren Übernahme des Fahrrads nach Ablauf des Anschlussleasings
Alle Angaben in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung. Für Entscheidungen über Leistungen oder Ansprüche gelten allein die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen. Im Zweifel haben immer die Bedingungen Vorrang.
FAQ/ Zusätzliche Hinweise |
Nein.
Beim Anschlussleasing wird kein neues Fahrrad bestellt. Das bereits geleaste Fahrrad wird für weitere 24 Monate zu neuen Konditionen weitergeleast.
Wie lange läuft das Anschlussleasing?
Das Anschlussleasing hat eine feste Laufzeit von 24 Monaten.
Ja.
Für das Anschlussleasing wird eine neue monatliche Leasingrate berechnet. Diese fällt in der Regel günstiger aus als im ursprünglichen Leasingvertrag.
Ja.
Da das Anschlussleasing über den Arbeitgeber durchgeführt wird, ist die Teilnahme nur möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitgeber dem Anschlussleasing zustimmt.
Nein.
Anschlussleasing wird derzeit ausschließlich für Mitarbeiter-Leasingverträge angeboten. Für Firmen- und Poolräder sowie Inhaber- oder Händlerräder steht das Angebot nicht zur Verfügung.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass automatisch jeder Mitarbeiter-Vertrag für ein Anschlussleasing infrage kommt. Ob Anschlussleasing für einen konkreten Vertrag angeboten werden kann, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, die über den Rahmenleasingvertrag zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer geregelt sind. In letzter Instanz entscheidet der Leasingnehmer selbst, ob er das Anschlussleasing für seine leasingberechtigten Mitarbeiter anbieten möchte oder nicht.
Ist Anschlussleasing für einen Vertrag verfügbar, wird die entsprechende Option im Bikeleasing-Portal angezeigt.
Ja.
Die Versicherungsleistungen des ursprünglichen Leasingvertrags bleiben grundsätzlich bestehen.
Da es sich beim Anschlussleasing um einen eigenständigen Leasingvertrag handelt, gelten die Leistungen und Bedingungen des jeweils gültigen Versicherungs- und Servicehandbuchs für Anschlussleasing-Verträge.
Weitere Informationen: Anschlussleasing-Versicherungs- und Servicehandbuch
Eine nachträgliche Änderung der Versicherungs- oder Serviceleistungen ist nicht möglich
Alle Angaben in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung. Für Entscheidungen über Leistungen oder Ansprüche gelten allein die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen. Im Zweifel haben immer die Bedingungen Vorrang.
Grundsätzlich ja.
Wir beabsichtigen, die Mitarbeiter am Ende der Leasinglaufzeit zu kontaktieren, um ein Übernahmeangebot zu unterbreiten. Dies würde drei Monate vor Ablauf des Vertrages erfolgen.
- In der Praxis liegt der „alte“ Übernahmepreis nach einer Leasinglaufzeit von 36 Monaten häufig bei rund 18 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP). Der „neue“ Übernahmepreis am Ende des 24-monatigen „Anschlussleasings“ liegt in der Regel dann nur noch bei 30 % des „alten“ (ersten potenziellen) Übernahmepreises.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Übernahme des Fahrrads zum Leasingende: Ich möchte mein Dienstrad zum Leasingende übernehmen
Ein Übernahmeangebot kann nicht vertraglich zugesichert werden, da dies den gesetzlichen Regelungen zum Dienstrad-Leasing widersprechen würde.
Nein.
Zum Ende des Anschlussleasings können die verfügbaren Optionen geprüft und ausgewählt werden.
Wird das Fahrrad nicht übernommen, endet das Anschlussleasing mit Ablauf der Vertragslaufzeit und das Fahrrad wird gemäß den geltenden Rückgabevorgaben zurückgegeben.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Rückgabe des Fahrrads zum Leasingende: Ich möchte mein Dienstrad zum Leasingende zurückgeben
Eine vorzeitige Ablöse des Leasingvertrags kann jederzeit über das Bikeleasing-Portal angefragt werden.
Eine Rückgabe des Fahrrads an den Händler ist grundsätzlich nur im Rahmen eines versicherten Schadenfalls über die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung oder zum regulären Vertragsende möglich.
Eine vorzeitige Rückgabe des Fahrrads aufgrund von Nichtgefallen oder Nichtnutzung ist im gewerblichen Leasing grundsätzlich ausgeschlossen.
Mögliche Gründe sind:
- Der Arbeitgeber gehört zu einer Kundengruppe, für die Anschlussleasing nicht angeboten wird.
- Die Voraussetzungen für das Anschlussleasing sind nicht erfüllt.
- Es handelt sich um ein Firmenrad, Poolrad, Inhaberrad oder Händlerrad.
- Das bestehende Vertragsverhältnis erlaubt kein Anschlussleasing.
Ob Anschlussleasing angeboten werden kann, wird immer individuell geprüft.
Ist Anschlussleasing für den Vertrag verfügbar, wird die entsprechende Option im Rahmen der Entscheidung zum Leasingende im Bikeleasing-Portal angezeigt.
- Wird die Option nicht angezeigt, kann dies verschiedene Gründe haben. Aus der fehlenden Option allein lässt sich daher keine abschließende Aussage zur Möglichkeit eines Anschlussleasings ableiten.
- Anschlussleasing kann ausschließlich über das Bikeleasing-Portal angefordert und abgeschlossen werden.
Ist Anschlussleasing für den Vertrag verfügbar, erscheint die entsprechende Option im Rahmen der Entscheidung zum Leasingende im Bikeleasing-Portal.
Nach Auswahl des Anschlussleasings startet der bekannte Freigabeprozess:
- Digitale Freigabe durch den Arbeitnehmer
- Freigabe durch den Arbeitgeber
- Automatische Aktivierung des Anschlussleasings zum Ende des ursprünglichen Leasingvertrag
Kann nach Ablauf des Anschlussleasings ein weiteres Anschlussleasing abgeschlossen werden?
Nein.
Nach Ablauf des 24-monatigen Anschlussleasings sind derzeit keine weiteren Anschlussleasing-Verträge vorgesehen.
Es stehen ausschließlich die verfügbaren Optionen zum Leasingende, insbesondere Übernahme oder Rückgabe des Fahrrads, zur Verfügung.