Gesellschaftsveränderungen wie Umfirmierungen, Fusionen, Inhaberwechsel oder Abspaltungen können Auswirkungen auf bestehende Leasingverträge haben. Damit die Vertragsabwicklung reibungslos funktioniert, müssen die Änderungen frühzeitig an den Bikeleasing-Service gemeldet werden.
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Welche Veränderungen müssen gemeldet werden?
- Änderungen der Rechtsform (z.B. von e. K. zu GmbH)
- Fusionen oder Verschmelzungen
- Inhaberwechsel
- Abspaltungen
- Asset Deals
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Vorgehensweise bei Gesellschaftsveränderungen
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Frühzeitige Meldung:
E-Mail an: rlv@bikeleasing.de
2. Folgende Angaben machen:
- Firmenname und Firmencode
- Art der Veränderung (z. B. Umfirmierung, Fusion, Abspaltung oder Inhaberwechsel etc.)
- Datum der Veränderung
- Nachweis über die Veränderung durch offizielles Dokument (z.B. HR-Eintragung)
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3. Prüfung durch den Bikeleasing-Service:
Wir prüfen, ob ein neuer Rahmenleasingvertrag erforderlich ist.
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FAQ / Zusätzliche Hinweise
Warum ist die Meldung notwendig?
Gesellschaftsveränderungen können Haftungsfragen betreffen. Daher muss geprüft werden, ob bestehende Verträge angepasst oder neu abgeschlossen werden müssen.
Was passiert bei einer Fusion?
Bei Fusionen wird geprüft, ob ein neuer Rahmenleasingvertrag erforderlich ist. Die Leasingbank muss ebenfalls informiert werden.
Kann ich die Änderung selbst im Portal vornehmen?
Nein, die Meldung muss schriftlich erfolgen.