Alle Angaben in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung. Für Entscheidungen über Leistungen oder Ansprüche gelten allein die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen. Im Zweifel haben immer die Bedingungen Vorrang.
Mit dem Bikeleasing-Dienstrad profitieren Mitarbeiter von mehr Mobilität und Arbeitgeber von einem attraktiven Benefit.
Doch was passiert, wenn ein Mitarbeiter während der Leasinglaufzeit unerwartet ausfällt?
Genau dafür gibt es die Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV). Sie ist fester Bestandteil des Bikeleasing-Dienstrad-Modells und bietet umfassenden Schutz für jedes Dienstrad. Damit sind Arbeitgeber bestens abgesichert, falls Mitarbeiter unerwartet ausfallen.
So bleiben Sie flexibel – selbst dann, wenn sich die Lebens- oder Arbeitssituation eines Mitarbeiters verändert.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Schützt Arbeitgeber bei bestimmten Ausfällen von Mitarbeitern.
- Versicherungsschutz ist in der Leasingrate enthalten – keine Selbstbeteiligung.
- Je nach Versicherungsfall ist die Erstattung der Leasingraten oder vorzeitige Radrückgabe möglich.
- Keine Wartezeit: Versicherungsschutz gilt ab Übernahme des Rades.
Warum gibt es die Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV)?
Ein Dienstrad wird in der Regel über mehrere Jahre geleast. Während dieser Zeit können sich persönliche oder berufliche Situationen von Mitarbeitern verändern.
Fällt ein Mitarbeiter beispielsweise aufgrund einer längeren Erkrankung aus oder endet das Arbeitsverhältnis vorzeitig, besteht der Leasingvertrag weiter. Ohne Absicherung könnten dadurch weiterhin Kosten für den Arbeitgeber entstehen. Die AGAV wurde entwickelt, um genau dieses Risiko abzudecken.
Versicherte Gefahren der Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV)
Die AGAV bietet Planungssicherheit bei unerwarteten Veränderungen im Arbeitsverhältnis und entlastet Arbeitgeber bei der Abwicklung von Versicherungsfällen.
Dadurch deckt die AGAV finanzielle Belastungen ab und ermöglicht für jede Situation passende Lösungen im Umgang mit dem Leasingvertrag.
Die AGAV leistet bei folgenden Versicherungsfällen:
- Langzeiterkrankung
- Todesfall
- Kündigung/Aufhebungsvertrag
- Elternzeit inkl. Mutterschutz
- Erwerbsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit
Je nach Versicherungsfall stehen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung.
Langzeiterkrankung
Ist ein Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig und außerhalb der Lohnfortzahlung, erstattet die AGAV die anfallenden Gesamtleasingraten.
Todesfall
Verstirbt ein Mitarbeiter während der Leasinglaufzeit, kann das Dienstrad vorzeitig zurückgegeben und der Leasingvertrag beendet werden.
Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Endet das Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag, kann das Dienstrad vorzeitig zurückgegeben werden.
Elternzeit oder Mutterschutz
Bei Elternzeit oder Mutterschutz stehen zwei Optionen zur Verfügung:
- Vorzeitige Rückgabe des Dienstrads und Beendigung des Leasingvertrags
- Erstattung der Gesamtleasingraten für max. 18 Monate bei Fortführung des Leasingvertrags
Erwerbsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit
Wird bei einem Mitarbeiter eine Erwerbsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit festgestellt, kann das Dienstrad vorzeitig zurückgegeben werden.
Gut zu wissen:
Welche konkrete Leistung geltend gemacht werden kann, richtet sich jeweils nach der vorliegenden Gefahr sowie den geltenden Bestimmungen des Versicherungs- und Servicehandbuchs.
Für welche Mitarbeiter greift die AGAV nicht?
Die AGAV sorgt für Sicherheit beim Bikeleasing und ist darauf ausgelegt, ungeplante und nicht vorhersehbare Ausfälle abzusichern.
Mitarbeitergruppen ohne Anspruch auf AGAV-Leistungen
Für folgende Personengruppen besteht keine Leistungspflicht:
-
Geringfügig Beschäftigte und nicht lohnsteuerpflichtig beschäftigte Mitarbeiter
Bei diesen Beschäftigungsformen sind die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz in der Regel nicht erfüllt. Daher besteht auch hier grundsätzlich kein Anspruch auf Leistungen aus der AGAV.
-
Auszubildende
Ausbildungsverhältnisse haben meist eine feste bzw. befristete Laufzeit und enden oft vor Ablauf des Leasingvertrags. Da es sich um befristete Arbeitsverhältnisse handelt, besteht kein Anspruch auf Leistungen aus der AGAV.
-
Mitarbeiter in der Probezeit
Während der Probezeit besteht ein erhöhtes Risiko für eine kurzfristige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Kommt es hier zu einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag, übernimmt die AGAV die Kosten nicht.
-
Mitarbeiter mit befristetem Arbeitsvertrag
Bei befristeten Verträgen ist das Enddatum von Anfang an bekannt.
Endet ein befristetes Arbeitsverhältnis, ist dieser Fall nicht versichert.
-
Mitarbeiter mit geplantem Renteneintritt innerhalb der Leasinglaufzeit
Wenn ein Mitarbeiter während der Leasinglaufzeit in Rente geht, stellt der Renteneintritt kein versichertes Ereignis dar. Auch hier besteht kein Versicherungsschutz über die AGAV.
Was bedeutet das für den Arbeitgeber?
Auch wenn die genannten Mitarbeitergruppen am Dienstrad-Leasing teilnehmen können, besteht in den oben genannten Fällen kein Versicherungsschutz über die AGAV.
Das bedeutet: Tritt einer dieser Fälle ein, verbleibt das finanzielle Risiko beim Arbeitgeber.
Arbeitgeber sollten diese Besonderheiten vor Abschluss eines Leasingvertrags prüfen und in ihre Entscheidung einbeziehen.
FAQ / Zusätzliche Hinweise
Was ist die AGAV?
Die Arbeitgeber-Ausfallversicherung (AGAV) ist im Leasingvertrag enthalten und schützt Arbeitgeber bei Ausfällen von Mitarbeitern.
Was deckt sie ab?
Langzeiterkrankung, Todesfall, Kündigung, Aufhebungsvertrag, Mutterschutz, Elternzeit und Erwerbsunfähigkeit.
Welche Leistungen gibt es?
Je nach Versicherungsfall werden Leasingraten erstattet oder das Dienstrad kann vorzeitig zurückgegeben werden.
Was kostet die AGAV?
Sie ist bereits in der Leasingrate enthalten – ohne Wartezeit und ohne Selbstbeteiligung.
Wer meldet den Versicherungsfall?
Der Arbeitgeber meldet den Versicherungsfall über das Bikeleasing-Portal.
Für welche Mitarbeiter gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt für Mitarbeiter, die am Bikeleasing-Dienstrad-Modell teilnehmen und die jeweiligen Voraussetzungen, die im Versicherungs- und Servicehandbuch geregelt sind, erfüllen.
Wo finde ich den vollständigen Leistungskatalog?
Versicherung für Arbeitgeber