Alle Angaben in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung. Für Entscheidungen über Leistungen oder Ansprüche gelten allein die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen. Im Zweifel haben immer die Bedingungen Vorrang.
Wer sein Dienstrad regelmäßig nutzt, wird früher oder später Verschleiß an einzelnen Bauteilen feststellen.
Bremsen, Reifen, Kette oder Akku sind möglicherweise täglicher Belastung ausgesetzt und müssen im Laufe der Zeit ersetzt werden.
Genau dafür gibt es die Bikeleasing-Verschleiß-Versicherung. Sie ergänzt die Komfort-Versicherung und übernimmt die Kosten für versicherte Verschleißteile, die durch die normale Nutzung des Dienstrads ausgetauscht oder instandgesetzt werden müssen. So lassen sich viele laufende Kosten während der Leasinglaufzeit reduzieren.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Optionaler Zusatzschutz für Verschleißteile am Dienstrad
- Keine Wartezeit – der Versicherungsschutz gilt ab Übernahme des Rads
- Übernahme der Kosten für viele typische Verschleißteile
- Reparaturen müssen von einem Fachhändler durchgeführt werden
- Für Diensträder mit Übernahme ab dem 01. Februar 2026 steht das Verschleißbudget grundsätzlich bis zur Höhe des ursprünglichen Anschaffungswerts des Fahrrads über die gesamte Leasinglaufzeit zur Verfügung
Warum gibt es die Bikeleasing-Verschleiß-Versicherung?
Anders als ein Unfall- oder Diebstahlschaden entsteht Verschleiß durch die ganz normale Nutzung des Dienstrads. Je häufiger ein Fahrrad oder E-Bike genutzt wird, desto stärker werden einzelne Komponenten beansprucht.
Die Bikeleasing-Verschleiß-Versicherung wurde entwickelt, um diese laufenden Kosten abzufedern. Besonders Vielfahrer und E-Bike-Nutzer profitieren von der zusätzlichen Absicherung.
Welche Komponenten sind versichert?
Die Bikeleasing-Verschleiß-Versicherung übernimmt die Kosten für den Austausch oder die Instandsetzung vieler typischer Verschleißteile.
Versicherte Verschleißteile sind:
- Akku
- Bremsbeläge
- Bremsscheiben
- Bremsflüssigkeit
- Reifen, Schläuche und Tubeless-Systeme
- Ketten und Zahnriemen
- Kassetten
- Kettenblätter
- Pedale
- Griffe und Lenkerband
- Schalt- und Bremszüge inklusive Außenhülle
- Freilaufkörper
- Getriebenaben-Service inklusive Schmiermittel
- Lagerungen von Gabeln, Dämpfern, Dropper Posts, Lenkköpfen, Naben und Pedalen inklusive Serviceleistungen
Wie hoch ist mein verfügbares Verschleißbudget?
Für Diensträder mit Übernahme ab dem 01.02.2026
Für Leasingverträge mit Radübernahme ab dem 01.02.2026 gilt eine besonders einfache Regelung:
Die jährliche Höchstentschädigung fällt weg. Stattdessen können während der gesamten Leasinglaufzeit Leistungen bis zur Höhe des ursprünglichen Kaufpreises des Dienstrads in Anspruch genommen werden.
Beispiel:
- Kaufpreis des Dienstrads: 4.000 €
- Leasinglaufzeit: 36 Monate
Während der Leasinglaufzeit können verschleißbedingte Reparaturen und der Austausch versicherter Ersatzteile bis zu diesem Gesamtwert geltend gemacht werden.
Für Diensträder mit Übernahme vor dem 01.02.2026
Für ältere Leasingverträge gelten die bisherigen jährlichen Höchstentschädigungsgrenzen:
- Kaufpreis bis 5.000 € = 200 € pro Leasingjahr
- Kaufpreis von 5.001 € bis 10.000 € = 250 € pro Leasingjahr
- Kaufpreis von 10.001 € bis 15.000 € = 300 € pro Leasingjahr
Welche Leistungen sind nicht versichert?
Die Bikeleasing-Verschleiß-Versicherung deckt viele verschleißbedingte Kosten ab. Einige Leistungen und Schäden sind jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Inspektionen und Wartungen (buchbar im Inspektionspaket)
- Eigenständig durchgeführte Reparaturen
- Schäden durch technische Umbauten oder Manipulationen am Fahrrad oder Motorsystem
- Akkuschäden durch falsches Laden
- Erhöhter Verschleiß, der durch Rennen oder Wettbewerbe verursacht wurde
- Leistungen, die bereits über Garantie oder Gewährleistung abgedeckt sind
Was muss ich im Schadensfall beachten?
Damit Leistungen aus der Bikeleasing-Verschleiß-Versicherung übernommen werden können, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Dienstrad muss entsprechend der Herstellervorgaben genutzt und gewartet werden.
- Reparaturen und Austauscharbeiten müssen durch einen Fachhändler durchgeführt werden.
-
Bestehende Garantie- oder Gewährleistungsansprüche haben grundsätzlich Vorrang.
Nähere Details finden Sie in unserem Versicherungs- und Servicehandbuch:
Bikeleasing-Versicherungen für Arbeitnehmer
FAQ / zusätzliche Informationen
Ist die Bikeleasing-Verschleiß-Versicherung verpflichtend?
Nein. Die Bikeleasing-Verschleiß-Versicherung ist eine optionale Zusatzleistung und kann freiwillig zum Dienstrad-Leasing hinzugebucht werden. Sofern aber der Abreitgeber dieses Produkt als verpflichtend im Dienstleistungsvertrag vereinbart hat, ist die Bikeleasing-Verschleiß-Versicherung fester Bestandteil.
Gibt es eine Wartezeit?
Nein. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Übernahme des Dienstrads.
Kann ich Reparaturen selbst durchführen?
Nein. Reparaturen und Austauscharbeiten müssen von einem Fachhändler durchgeführt werden.
Wie hoch ist mein Verschleißbudget?
Das hängt vom Zeitpunkt der Radübernahme ab. Für Diensträder mit Übernahme ab dem 01.02.2026 können Leistungen bis zur Höhe des ursprünglichen Kaufpreises über die gesamte Leasinglaufzeit in Anspruch genommen werden. Für ältere Verträge gelten jährliche Höchstentschädigungsgrenzen.
Sind Inspektionen und Wartungen enthalten?
Nein. Regelmäßige Inspektionen und Wartungen sind nicht Bestandteil der Bikeleasing-Verschleiß-Versicherung. Hierfür steht das separate Inspektionspaket zur Verfügung.